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Unterstützung von Beginn an

Der Förderverein

Der ökumenische Förderverein der Telefonseelsorge Hagen e.V. wurde im Oktober 1997 ins Leben gerufen. Von Beginn an hat er die Arbeit unserer TelefonSeelsorge unterstützt. Die evangelische und katholische Kirche tragen die Grundkosten der Arbeit, ohne die es unsere Angebote nicht geben würde. Neben den Spenden sind diese Zuwendungen eine wichtige Einnahmequelle.

Der Förderverein finanziert die Internetarbeit unserer TelefonSeelsorge. Und er ermöglicht den ehrenamtlichen Mitarbeitenden, an Kongressen, Studienreisen und mehrtägigen Fortbildungen teilzunehmen. Einen großen Teil der Spenden verwenden wir für die Öffentlichkeitsarbeit. Den meisten Menschen ist die TelefonSeelsorge bekannt. Jedoch gibt es immer noch viele Menschen, die sich nicht trauen anzurufen oder zu schreiben.

Die Arbeit der TelefonSeelsorge Hagen-Mark wäre in dieser Form nicht möglich, wenn es den Förderverein nicht geben würde. Seit seinem Bestehen hat er unsere Arbeit mit knapp einer viertel Million Euro unterstützt.

Sie können uns durch eine Mitgliedschaft oder mit Spenden unterstützen! 

Vielleicht kennen Sie das Zitat: „Spende statt Geschenk“. In unserem Leben gibt es viele Anlässe, zu denen wir etwas geschenkt bekommen oder etwas verschenken. Geburtstage oder Hochzeitstage, (Firmen-) Jubiläen und Abschiedsfeiern bis hin zu Beerdigungen sind Beispiele solcher Anlässe. Manchmal bietet es sich an, dieses Ereignis zu nehmen, um für ein Projekt zu spenden. Aber auch ein Flohmarkt, Spendenlauf, Kuchenbasar oder eine Kollekte sind Möglichkeiten uns zu unterstützen.

Mit Ihrer Spende helfen Sie uns, dass wir helfen können.

Ihre finanzielle Unterstützung ist steuerlich absetzbar. Für jede Spende erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.  Der ökumenische Förderverein der Telefonseelsorge Hagen e.V. ist DZI-Spenden­siegel zertifiziert und garantiert einen verant­wor­tungs­vollen Umgang mit Spenden.

Hier können sie:

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Der ökumenische Förderverein der Telefonseelsorge Hagen e.V. ist DZI-Spenden­siegel zertifiziert und garantiert einen verant­wor­tungs­vollen Umgang mit Spenden.

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Meine Spende:10EuroMeine Spende:1000Euro

Für Spendenwünsche über 1.000 Euro kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, telefonisch unter Tel. 02331 - 17 773 oder über unser Kontaktformular. Herzlichen Dank!

Zustimmung
Ihre Daten werden sicher übertragen und unterliegen der Schweigepflicht.

Für jede Spende erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung.

Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Freistellungsbescheid des Finanzamt Hagen St-Nr. 321/5737/1038

Vorstand:
Birgit Knatz und Dr. Stefan Schumacher
Anerkennung der Gemeinnützigkeit / Mildtätigkeit:
Freistellungsbescheid des Finanzamt Hagen St-Nr. 321/5737/1038

Förderverein der ökumenischen Telefonseelsorge Hagen e.V.
Dödterstr. 10 | 58095 Hagen

Tel. 02331 – 17 773

Mail an den Förderverein

Bankverbindung für Kirche und Caritas
IBAN: DE79 4726 0307 0011 9300 00
BIC: GENODEM1BKC

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Fördermitgliedschaft

Ich möchte als Mitglied des Fördervereins die ökumenische TelefonSeelsorge Hagen e.V. unterstützen und bin damit einverstanden, dass jeweils im Februar des Jahres folgender Beitrag (mind. 35,00 Euro ) eingezogen wird.

Fördermitgliedschaft
Mein jährlicher Beitrag:35Euro
Mein jährlicher Beitrag:35EuroMein jährlicher Beitrag:1000Euro

Für jährliche Förderbeiträge über 1.000 Euro kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail, telefonisch unter Tel. 02331 - 17 773 oder über unser Kontaktformular. Herzlichen Dank!

Zustimmung
Ihre Daten werden sicher übertragen und unterliegen der Schweigepflicht.

Wir sind wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Freistellungsbescheid des Finanzamt Hagen St-Nr. 321/5737/1038

Vorstand:
Birgit Knatz und Dr. Stefan Schumacher
Spendenkonto Bank für Kirche und Caritas Paderborn
Papierform: DE79 4726 0307 0011 9300 00
BIC: GENODEM1BKC
Freistellungsbescheid des Finanzamt Hagen St-Nr. 321/5737/1038

Telefon 02331 – 17 773
foerderverein@telefonseelsorge-hagen-mark.de

Förderverein der ökumenischen Telefonseelsorge Hagen

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Förderverein der ökumenischen Telefonseelsorge Hagen e.V.“ mit Sitz in Hagen.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Bereitstellung finanzieller Mittel (direkt oder indirekt) für die Arbeit der Telefonseelsorge Hagen zur Unterstützung für Menschen in seelischer Not. Damit verfolgt der Verein ausschließlich unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck aktiv zu fördern bereit ist und/oder sich verpflichtet, regelmäßige Beiträge zu zahlen.
  2. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand mit Stimmenmehrheit.
  3. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt zum Schluß eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, Tod oder durch Ausschluß auf Beschluß des Vorstandes. Der Ausschluß kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn ein Mitglied die Ziele oder das Ansehen des Vereins schädigt. Schließt der Vorstand ein Mitglied aus, hat die oder der Betroffenen das Recht, binnen vier Wochen Einspruch einzulegen. Eine Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Einspruch.

§ 4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr läuft vom 1.10. eines Jahres bis zum 30.09. des nächsten Jahres.

§ 5 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter, der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer, der Schatzmeisterin oder dem Schatzmeister und der Schriftführerin oder dem Schriftführer. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleiben bis zur Wahl der Nachfolge im Amt. Ein Rücktritt von Vorstandesämtern ist unter Einbehaltung einer 12 Wochenfrist jederzeit möglich.
  2. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Sie ist zwei Wochen vorher unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung den Mitgliedern schriftlich bekanntzugeben.

§ 6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt über den Jahresbericht der oder des Vorsitzenden, den Rechenschaftsbericht der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers und der Schatzmeisterin oder des Schatzmeisters, die Entlastung des Vorstandes, die Neuwahl des Vorstandes, die Annahme von Anträgen, Satzungsänderungen und Grundsätzen der Mittelverwendung und die Auflösung des Vereins.
  2. Der Vorstand erstellt die Tagesordnung für die Mitgliederversammlungen, Ergänzungspunkte zur Tagesordnung können durch die Mitgliederversammlung beantragt werden. Er beruft sie Mitgliederversammlung fristgerecht nach § 5 ein. Die Tagesordnung wird beschlossen durch die Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
  3. Bei der Beschlußfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentlich Mitgliederversammlung fristgemäß nach § 5 einberufen. Darüber hinaus muß eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn 10% der Mitglieder diese beantragen.
  4. Zu Beschlüssen über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins, die vorher in der Tagesordnung angekündigt werden müssen, ist eine Mehrheit von 2/3 aller erschienenen Mitglieder erforderlich.
  5. über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die von der oder dem Vorsitzenden und der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Protokolle einzusehen.

§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes – Vertretung

  1. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung der laufenden Geschäfte, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Vorstand ist verpflichtet, in alle im Namen des Vereins auszuschließenden Verträge die Bestimmung aufzunehmen, daß Vereinsmitglieder nur mit dem Vereinsvermögen haften. Sollte bei der Abstimmung im Vorstand die Situation einer Stimmengleichheit auftreten entscheidet die Stimme der oder des Vorsitzenden.
  2. Die oder der Vorsitzende beruft und leitet die Vorstands- und die Mitgliederversammlungen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die oder den Vorsitzenden oder die Stellvertreterin oder den Stellvertreter und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.
  3. Die Schriftführerin oder der Schriftführer hat über jede Sitzung des Vorstandes ein Protokoll aufzunehmen, das von der Schriftführerin oder dem Schriftführer und der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.

§ 8 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten caritativen Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Liquidatoren des Vereins sind die Vorstandsmitglieder gemeinsam.

§ 9 In Kraft treten

Diese Satzung wurde am 25.09.1997 errichtet und tritt am 01.10.1997 in Kraft.
Vereinsgründerinnen und Gründer:
Bärbel Backhaus, Hagen
Marita Bleiker, Schalksmühle
Werner Dubielzig, Wetter
Gertrud Hasch, Iserlohn
Birgit Knatz, Dortmund
Gabi Plachta, Hagen
Bruno Schnaas, Hagen